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Reglementiertes Gewerbe · Handwerk

Pflasterer

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-04-14 10 von 10 Fragen verifiziert English version

Aus dem Recht

Art des Gewerbes Reglementiert

Handwerk — der Nachweis ist die Meisterprüfung

Wo es steht §94 Z.54

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Meisterprüfung

5 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Ja

kein Bescheid nötig, sobald die Anmeldung vollständig ist

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE F43.99

Der Nachweis

Meisterprüfung Pflasterer. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Meisterprüfung

  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Strafregisterbescheinigung

Profi-Tipps für Pflasterer

  1. Meisterprüfung für Pflasterer: WIFI-Kurs berufsbegleitend in 6-12 Monaten, Prüfungsgebühren kostenfrei seit 2023
  2. Pflasterer-Werkstatt: Standort mit gutem Kunden- UND Lieferantenzugang wählen. Schallschutz und Betriebsanlagengenehmigung prüfen
  3. Als Pflasterer-Betrieb Lehrlinge ausbilden: bindet Nachwuchskräfte, bringt Lehrlingsprämie und steuert dem Fachkräftemangel entgegen
  4. Referenzprojekte als Pflasterer dokumentieren und auf Google My Business + eigener Website präsentieren — wichtigster Akquisekanal

Häufige Fragen

Was brauche ich für Pflasterer? verifiziert

Pflasterer ist ein reglementiertes Gewerbe. Prüfungsgebühren gratis.

Ist Pflasterer ein Handwerk? verifiziert

Ja, Pflasterer (§94 Z.49) ist ein Handwerksgewerbe mit Meisterprüfung. Umfasst das Verlegen von Naturstein- und Betonsteinpflaster.

Was kostet es insgesamt Pflasterer zu gründen? verifiziert

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Prüfungsgebühren werden seit 2023 vom Bund übernommen. Hauptkosten: SVS-Beitrag (Mindestbeitrag rund €482/Quartal bzw. €1.930/Jahr, Stand 2026), WKO-Grundumlage, ggf. Vorbereitungskurs (WIFI) und Betriebsausstattung.

Darf ein Pflasterer auch Asphaltierungsarbeiten durchführen? verifiziert

Nein, Asphaltierung gehört zum Baumeister- oder Strassenbaugewerbe. Pflasterer verlegen Pflastersteine, Platten und ähnliche Beläge, nicht Asphaltdecken.

Welche ökologischen Anforderungen gibt es beim Pflastern? verifiziert

Versickerungsfähige Pflasterbeläge (Oekopflaster) werden in vielen Gemeinden vorgeschrieben, um Oberflächenversiegelung zu reduzieren. Natursteinpflaster erlebt eine Renaissance.

Wie hat sich das Pflasterer-Handwerk in den letzten Jahren verändert? verifiziert

Digitalisierung (CAD/CAM, CNC), Nachhaltigkeit und Spezialisierung prägen den Wandel. Kunden schätzen zunehmend handwerkliche Qualität und individuelle Lösungen gegenüber Massenproduktion. Meisterbetriebe positionieren sich erfolgreich als Premium-Anbieter.

Wie bereitet man sich am besten auf die Meisterprüfung für Pflasterer vor? verifiziert

WIFI-Vorbereitungskurse (berufsbegleitend 6-12 Monate), Lerngruppen mit anderen Prüflingen, Prüfungssimulationen und praktische Übungen. Seit 2023 sind Prüfungsgebühren vom Bund übernommen — nur die Kurskosten fallen an.

Was passiert wenn man die Meisterprüfung für Pflasterer nicht besteht? verifiziert

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden. Der Zweitantritt ist ebenfalls gebührenfrei (Bund übernimmt seit 2023). Einzelne Module können separat wiederholt werden — bestandene Module verfallen nicht. Es gibt keine Begrenzung der Antritte.

Welche typischen Fehler machen Pflasterer-Gründer? verifiziert

Die häufigsten Fehler: zu wenig Startkapital-Reserve (mindestens 6 Monate Betriebskosten einplanen), fehlende Marktanalyse, mangelhaftes Marketing (kein Google My Business!), Unterschätzung der Sozialversicherungsbeiträge (SVS) und fehlende schriftliche Verträge mit Kunden.

Welche Netzwerke und Branchenorganisationen sind für Pflasterer relevant? verifiziert

WKO-Fachgruppe/Innung (Pflichtmitgliedschaft, Branchenvertretung), BNI und ähnliche Unternehmer-Netzwerke, Innungsmeister-Stammtische, regionale Wirtschaftsforen und Online-Fachgruppen. Networking ist nachweislich der effektivste Kundengewinnungskanal für kleine Betriebe.

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 63

Wiener Pflasterung hat Tradition. Natursteinpflaster in historischen Bereichen. Auflagen der MA 28 (Strassen).

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft

Gemeindeaufträge für Gehsteige und Dorfplätze. Oekopflaster bei Neubaugebieten.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

Pflasterung im öffentlichen Raum über Gemeindeausschreibungen. Granit aus dem Mühlviertel als regionales Material.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Steiermark als wirtschaftsstarke Region. Prüfungsvorbereitung am WIFI Steiermark für Pflasterer verfügbar.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Innsbruck und Tourismusregionen als Hauptmärkte. WIFI Tirol bietet Kurse für Pflasterer.

Salzburg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Salzburg

Salzburg als Tourismus- und Kulturstadt. WIFI Salzburg für Pflasterer-Kurse.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Kärntner Markt für Pflasterer. Seentourismus als saisonaler Faktor.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Burgenland: Wachsender Markt im Wiener Umland. Thermenregion als Wirtschaftsfaktor.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Vorarlberg: Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. Energieautonomie-Vorreiter.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-04-14. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.