Gewerbeanmeldung in Österreich
GewO §339
Geprüft: April 2026
Das Wichtigste
- Kosten: Kostenlos (keine Gebühren, keine Stempel)
- Wo: GISA online, USP, oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde
- Neu seit Feb 2026: GISA-Express für automatische Bearbeitung
- Sofort starten: Ja, bei vollständiger Anmeldung (Ausnahme: Zuverlässigkeitsgewerbe)
- Bearbeitungsfrist: Max. 3 Monate
Schritt 1: Gewerbe identifizieren
Bevor du anmeldest, musst du wissen welches Gewerbe du brauchst. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen:
| Typ | Befähigung | Beispiele |
|---|---|---|
| Freies Gewerbe | Keine nötig | IT, Handel, Büroservice, Textilhandel |
| Reglementiertes Gewerbe | Prüfung/Ausbildung | Gastgewerbe, Elektrotechnik, Kosmetik |
Nicht sicher? Gewerbe-Finder nutzen →
Schritt 2: Befähigungsnachweis (nur reglementierte Gewerbe)
Für die 75 reglementierten Gewerbe brauchst du einen Befähigungsnachweis. Es gibt mehrere Wege:
- Meister-/Befähigungsprüfung — Prüfungsgebühren seit 01.07.2023 vom Bund übernommen
- Einschlägige Ausbildung — HTL, FH, Uni + Berufspraxis
- Individuelle Befähigung — Nachweis durch Berufserfahrung + Weiterbildung
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer — Wenn du selbst keine Befähigung hast, kann jemand anderes diese einbringen
Prüfungsgebühren gratis seit 2023
Der Bund übernimmt die Gebühren für Erst- und Zweitantritt bei Meister- und Befähigungsprüfungen.
Es fallen nur optionale Vorbereitungskurse an.
Quelle: WKO
Schritt 3: Dokumente sammeln
| Dokument | Wann nötig |
|---|---|
| Gültiger Lichtbildausweis | Immer |
| Befähigungsnachweis | Reglementierte Gewerbe |
| Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland | Bei <5 Jahren Aufenthalt in AT |
| Heiratsurkunde | Wenn Name von Geburtsurkunde abweicht |
| Firmenbuchauszug | Bei Gesellschaften (wird elektronisch abgerufen) |
Schritt 4: Anmelden
Es gibt vier Wege zur Gewerbeanmeldung:
| Methode | Wie | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| GISA online | gisa.gv.at | Standardfall (seit Feb 2026: Express-Modus) |
| USP | usp.gv.at | Wenn gleichzeitig Finanzamt-Meldung nötig |
| Persönlich | Bezirksverwaltungsbehörde | Bei Fragen oder komplexen Fällen |
| Schriftlich | Brief an die Behörde | Selten sinnvoll |
GISA-Express (seit 25. Februar 2026)
Für Standardfälle ohne besondere Umstände: automatische Bearbeitung, sofortige Gewerbeberechtigung digital.
Komplexere Fälle durchlaufen weiterhin die manuelle Prüfung.
Quelle: BMWET
Schritt 5: Loslegen
Bei vollständiger Anmeldung darfst du sofort mit der Tätigkeit beginnen (§345 GewO). Die Behörde hat dann max. 3 Monate für die Bearbeitung.
Ausnahme: Zuverlässigkeitsgewerbe
Bei Gewerben mit besonderer Zuverlässigkeitsanforderung (z.B.
Baumeister,
Versicherungsvermittlung,
Waffengewerbe) darfst du erst nach einem rechtskräftigen Bescheid starten.
Quellen
Weiterführende Artikel
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Gesetzestext.
Zuletzt geprüft: April 2026.