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GewerbeCheck.at

Gewerbeanmeldung in Österreich

GewO §339   Geprüft: April 2026

Das Wichtigste

  • Kosten: Kostenlos (keine Gebühren, keine Stempel)
  • Wo: GISA online, USP, oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Neu seit Feb 2026: GISA-Express für automatische Bearbeitung
  • Sofort starten: Ja, bei vollständiger Anmeldung (Ausnahme: Zuverlässigkeitsgewerbe)
  • Bearbeitungsfrist: Max. 3 Monate

Schritt 1: Gewerbe identifizieren

Bevor du anmeldest, musst du wissen welches Gewerbe du brauchst. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen:

TypBefähigungBeispiele
Freies GewerbeKeine nötigIT, Handel, Büroservice, Textilhandel
Reglementiertes GewerbePrüfung/AusbildungGastgewerbe, Elektrotechnik, Kosmetik

Nicht sicher? Gewerbe-Finder nutzen →

Schritt 2: Befähigungsnachweis (nur reglementierte Gewerbe)

Für die 75 reglementierten Gewerbe brauchst du einen Befähigungsnachweis. Es gibt mehrere Wege:

Prüfungsgebühren gratis seit 2023 Der Bund übernimmt die Gebühren für Erst- und Zweitantritt bei Meister- und Befähigungsprüfungen. Es fallen nur optionale Vorbereitungskurse an. Quelle: WKO

Schritt 3: Dokumente sammeln

DokumentWann nötig
Gültiger LichtbildausweisImmer
BefähigungsnachweisReglementierte Gewerbe
Strafregisterbescheinigung aus dem HerkunftslandBei <5 Jahren Aufenthalt in AT
HeiratsurkundeWenn Name von Geburtsurkunde abweicht
FirmenbuchauszugBei Gesellschaften (wird elektronisch abgerufen)

Schritt 4: Anmelden

Es gibt vier Wege zur Gewerbeanmeldung:

MethodeWieWann sinnvoll
GISA onlinegisa.gv.atStandardfall (seit Feb 2026: Express-Modus)
USPusp.gv.atWenn gleichzeitig Finanzamt-Meldung nötig
PersönlichBezirksverwaltungsbehördeBei Fragen oder komplexen Fällen
SchriftlichBrief an die BehördeSelten sinnvoll
GISA-Express (seit 25. Februar 2026) Für Standardfälle ohne besondere Umstände: automatische Bearbeitung, sofortige Gewerbeberechtigung digital. Komplexere Fälle durchlaufen weiterhin die manuelle Prüfung. Quelle: BMWET

Schritt 5: Loslegen

Bei vollständiger Anmeldung darfst du sofort mit der Tätigkeit beginnen (§345 GewO). Die Behörde hat dann max. 3 Monate für die Bearbeitung.

Ausnahme: Zuverlässigkeitsgewerbe Bei Gewerben mit besonderer Zuverlässigkeitsanforderung (z.B. Baumeister, Versicherungsvermittlung, Waffengewerbe) darfst du erst nach einem rechtskräftigen Bescheid starten.

Quellen

Weiterführende Artikel

Was kostet die Gewerbeanmeldung?Anmeldung €0, Prüfung gratis seit 2023 BefähigungsnachweisAlle 4 Wege zum Gewerbe GISA-ExpressDigitale Anmeldung seit 2026 Frei vs. ReglementiertDer wichtigste Unterschied
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Gesetzestext. Zuletzt geprüft: April 2026.