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GewerbeCheck.at
Reglementiertes Gewerbe

Versicherungsvermittlung

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-04-13 9 von 10 Fragen verifiziert English version
Zuverlässigkeitsgewerbe — Bescheid vor Tätigkeitsbeginn nötig. Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft bei diesem Gewerbe die persönliche Zuverlässigkeit, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Nach der Anmeldung darf hier nicht sofort begonnen werden.

Aus dem Recht

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.76

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung
Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 2–6 Wochen

Zuverlässigkeitsprüfung · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate (Zuverlässigkeitsprüfung)

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Nein

erst nach dem Bescheid der Behörde

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE K66.22

Tätigkeiten von Versicherungsmakler und -agenten

Der Nachweis

Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung. Zuverlässigkeitsgewerbe — Tätigkeit erst nach Bescheid. Unterscheidung: Versicherungsagent (gebunden an Versicherer) vs. Versicherungsmakler (unabhängig). bei der Meisterprüfungsstelle WK

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Einschlägige Ausbildung + Berufspraxis
  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • ZUVERLÄSSIGKEITSGEWERBE: Erst nach Bescheid starten!
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung PFLICHT
  • Eintragung in GISA mit Vermittlerart
  • IDD-Weiterbildungspflicht (15h/Jahr)

Profi-Tipps für Versicherungsvermittlung

  1. Versicherungsvermittlung ist ein Zuverlässigkeitsgewerbe: Rechne mit 2-6 Wochen für die behördliche Prüfung
  2. Für Versicherungsvermittlung: Alle Unterlagen (Strafregister, Befähigung, Finanzlage) KOMPLETT einreichen — Nachforderungen verzögern wochenlang
  3. Versicherungsvermittlung-Gründung: Versicherungsnachweise VOR der Bescheiderteilung vorbereiten — zeigt der Behörde Professionalität
  4. Geschäftsplan für Versicherungsvermittlung vorbereiten: Manche Bezirkshauptmannschaften verlangen ein betriebliches Konzept

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Agent und Makler? verifiziert

Ein Versicherungsagent vertritt einen oder mehrere Versicherer. Ein Versicherungsmakler vertritt den Kunden und ist unabhängig. Beide sind reglementiert unter §94 Z.69 GewO.

Kann ich sofort nach Anmeldung als Versicherungsvermittler arbeiten? verifiziert

NEIN. Versicherungsvermittlung ist ein Zuverlässigkeitsgewerbe. Die Tätigkeit darf erst nach einem rechtskräftigen Bescheid aufgenommen werden.

Was ist die IDD-Weiterbildungspflicht? verifiziert

Die Insurance Distribution Directive (IDD) der EU verlangt mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr für Versicherungsvermittler. Die WKO-Fachgruppe organisiert entsprechende Angebote.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung? verifiziert

Ja, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist PFLICHT für alle Versicherungsvermittler. Ohne diese erhältst du keinen Bescheid.

Kann ich von Agent zu Makler wechseln?

Ja, aber du musst die Gewerbeberechtigung für die neue Vermittlerart beantragen. Der Wechsel erfordert ggf. eine angepasste Befähigung und eine neue Zuverlässigkeitsprüfung.

Was bedeutet die Zuverlässigkeitsprüfung für Versicherungsvermittlung in der Praxis? verifiziert

Die Behörde prüft besonders gründlich: strafrechtliche Unbescholtenheit, finanzielle Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Der Prozess dauert mehrere Wochen. Erst nach positivem Bescheid darf die Tätigkeit aufgenommen werden — anders als bei normalen reglementierten Gewerben.

Kann man Versicherungsvermittlung als Nebenerwerb betreiben? verifiziert

Grundsätzlich ja — es gibt kein Verbot des Nebenerwerbsgewerbes. Beachten: Sozialversicherung (SVS) ist ab dem ersten Euro Gewinn Pflicht, WKO-Mitgliedschaft ebenfalls. Bei unselbstständiger Haupttätigkeit den Arbeitgeber informieren (Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag prüfen).

Wie finde ich Kunden als Versicherungsvermittlung-Gründer? verifiziert

Empfehlung: Google My Business Profil (kostenlos, lokal sichtbar), Branchenverzeichnisse (WKO Firmen A-Z, Herold), Netzwerk-Events (WKO Gründerevents, BNI), Social Media (branchenabhängig) und Kooperationen mit komplementären Betrieben. Zufriedene Kunden sind die beste Werbung.

Wo finde ich weitere Informationen zum Versicherungsvermittlung-Gewerbe? verifiziert

WKO-Fachgruppenwebsite (branchenspezifische Infos und Interessenvertretung), WIFI-Kursangebot (Aus- und Weiterbildung), Bezirksverwaltungsbehörde (offizielle Anmeldung), und GewerbeCheck.at für geprüfte Grundlagen. Für individuelle Fragen empfiehlt sich das kostenlose WKO-Gründerservice.

Kann man das Versicherungsvermittlung-Gewerbe auch als Einzelunternehmen betreiben? verifiziert

Ja, die Rechtsform ist frei wählbar: Einzelunternehmen (EPU), GmbH, OG, KG oder GesbR. Die meisten Gründer starten als EPU wegen geringer Gründungskosten und einfacher Buchhaltung. Ab ca. 60.000 Euro Gewinn lohnt sich die GmbH-Gründung steuerlich.

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien

Wien: Größte Dichte an Versicherungsvermittlern. FMA-Aufsicht bundesweit.

Niederösterreich

NÖ: Viele Agenten im Wiener Umland.

Oberösterreich

OÖ: Linz als Versicherungsstandort.

Salzburg

Salzburg: Tourismusversicherungen speziell.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Graz als zweitgroesster Markt. WIFI Steiermark für Versicherungsvermittlung.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Tourismus- und Alpinregion. WIFI Tirol für Versicherungsvermittlung.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Seentourismus als Wirtschaftsfaktor. WIFI Kärnten für Versicherungsvermittlung.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Thermenregion und Wiener Umland. WIFI Burgenland für Versicherungsvermittlung.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. WIFI Vorarlberg für Versicherungsvermittlung.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-04-13. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.