Befähigungsnachweis — Alle Wege zum Gewerbe
GewO §18-19
Geprüft: April 2026
Auf einen Blick
- Wann nötig: Nur bei reglementierten Gewerben (75 Stück)
- Nicht nötig bei: Freien Gewerben
- Prüfungskosten: €0 seit 01.07.2023 (Bund übernimmt)
- 4 Wege: Prüfung, Ausbildung, individuelle Befähigung, Geschäftsführer
Was ist ein Befähigungsnachweis?
Der Befähigungsnachweis beweist, dass du die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse hast, um ein reglementiertes Gewerbe selbständig auszuüben (§18 GewO).
Die 4 Wege zum Befähigungsnachweis
Weg 1: Meisterprüfung (Handwerke)
Für die 24 Handwerksgewerbe (z.B. Friseur, Fleischer, Dachdecker).
- 5 Module, Reihenfolge frei wählbar
- Prüfungsgebühren: €0 (Bund übernimmt seit 2023)
- Vorbereitungskurse: €500-2.500 am WIFI (optional)
- Voraussetzung: Volljährigkeit (18 Jahre)
Weg 2: Befähigungsprüfung (sonstige reglementierte)
Für die übrigen reglementierten Gewerbe (z.B. Gastgewerbe, Elektrotechnik, Kosmetik).
- Module variieren je nach Gewerbe (2-5)
- Prüfungsgebühren: €0 (Bund übernimmt)
- Lehrabschluss kann Module ersetzen
Weg 3: Individuelle Befähigung (§19 GewO)
Wenn du keine Prüfung ablegen kannst/willst, aber einschlägige Erfahrung hast.
- Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde
- Nachweis durch: Berufspraxis + Weiterbildung + Referenzen
- Behörde prüft individuell
- Keine Prüfung nötig — aber überzeugender Nachweis erforderlich
Tipp
Die individuelle Befähigung ist besonders für Quereinsteiger mit langjähriger Berufserfahrung geeignet.
Bereite einen detaillierten Lebenslauf + Projektliste + Dienstzeugnisse vor.
Weg 4: Gewerberechtlicher Geschäftsführer (§39 GewO)
Wenn du selbst keine Befähigung hast, aber jemand anderes einsetzen kannst.
- Der/die GF muss den Befähigungsnachweis haben
- Muss mindestens halbtags im Betrieb beschäftigt sein
- Muss bei der ÖGK angemeldet sein (SV-pflichtige Beschäftigung)
- Gewerbeinhaber braucht selbst keine Qualifikation
Wichtig
Der gewerberechtliche GF haftet persönlich für die fachgerechte Ausführung.
Ein reines Scheinverhältnis ist unzulässig und kann zum Entzug der Gewerbeberechtigung führen.
Welcher Weg passt zu dir?
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Lehrabschluss im Gewerbe | Weg 2 (Module entfallen größtenteils) |
| HTL/FH/Uni im Fachbereich | Weg 2 oder 3 (Studium + Praxis) |
| Langjährige Berufserfahrung, keine formale Ausbildung | Weg 3 (individuelle Befähigung) |
| Keine Qualifikation, will trotzdem gründen | Weg 4 (GF bestellen) |
| Handwerks-Gewerbe, kein Lehrabschluss | Weg 1 (Meisterprüfung, gratis) |
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Quellen
- GewO §18 — Befähigungsnachweis
- GewO §19 — Individuelle Befähigung
- WKO — Befähigungsnachweis
- WKO — FAQs
Weiterführende Artikel
Zuletzt geprüft: April 2026. Dies ist keine Rechtsberatung.