Gewerbe als Ausländer in Österreich anmelden
Du bist kein österreichischer Staatsbürger und willst ein Gewerbe anmelden? Das ist grundsätzlich möglich — die Voraussetzungen hängen von deiner Staatsbürgerschaft ab.
Nach Staatsbürgerschaft
| Herkunft | Gewerbe möglich? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Österreich | Ja | Keine Einschränkungen |
| EU/EWR/Schweiz | Ja | Gleichgestellt mit Österreichern. Anmeldebescheinigung nötig. |
| Drittland mit Aufenthaltstitel | Ja | Aufenthaltstitel muss selbständige Erwerbstätigkeit erlauben. Strafregisterbescheinigung aus Herkunftsland nötig. |
| Drittland ohne Aufenthaltstitel | Eingeschränkt | In der Regel nicht möglich. Aufenthaltstitel muss zuerst beantragt werden. |
EU/EWR-Bürger
Befähigungsnachweise aus anderen EU-Ländern können anerkannt werden. Die WKO prüft die Gleichwertigkeit.
Drittstaatsangehörige
- Aufenthaltstitel prüfen: Muss selbständige Erwerbstätigkeit erlauben (z.B. "Rot-Weiß-Rot Karte Plus", "Daueraufenthalt EU", Familienangehöriger)
- Strafregisterbescheinigung: Aus dem Herkunftsland, wenn <5 Jahre in Österreich aufhältig. Apostille oder Überbeglaubigung nötig.
- Befähigungsnachweis: Ausländische Qualifikationen müssen ggf. nostrifiziert oder durch die WKO anerkannt werden.
Häufigste Fragen
Kann ich als Asylwerber ein Gewerbe anmelden?
Asylwerber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewerbe anmelden. Die Regelungen sind komplex und ändern sich. Kontaktiere die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder das AMS für aktuelle Informationen. CASE_DEPENDENT
Werden ausländische Abschlüsse anerkannt?
EU-Berufsqualifikationen werden nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie geprüft. Drittlands-Abschlüsse müssen ggf. nostrifiziert werden (Universität) oder durch die WKO auf Gleichwertigkeit geprüft werden. VERIFIED
Brauche ich als EU-Bürger eine Arbeitsbewilligung?
NEIN. EU/EWR-Bürger brauchen keine Arbeitsbewilligung für selbständige Tätigkeit in Österreich. Du brauchst nur eine Anmeldebescheinigung. VERIFIED