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"Kleingewerbe" in Österreich — Klarstellung

GewO + UStG   Umsatzgrenze an USP + WKO geprüft: August 2026
Es gibt kein "Kleingewerbe" in Österreich! Anders als in Deutschland existiert der Begriff "Kleingewerbe" im österreichischen Recht NICHT. Es gibt keine eigene Rechtsform oder Kategorie dieses Namens. Was oft gemeint ist: die Kleinunternehmerregelung (§6 UStG) oder ein Einzelunternehmen mit freiem Gewerbe.

Was stattdessen gemeint ist

Was Leute sagenWas sie meinenKorrekte Bezeichnung
"Ich will ein Kleingewerbe anmelden" Einzelunternehmen mit wenig Umsatz Gewerbeanmeldung (frei oder reglementiert) + Kleinunternehmerregelung
"Kleingewerbe ohne Gewerbeschein" Selbständig ohne Gewerbe Gibt es nicht — jede gewerbliche Tätigkeit braucht eine Gewerbeanmeldung
"Kleingewerbe Steuerfrei" Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmerregelung (§6 Abs 1 Z 27 UStG): bis €55.000 Jahresumsatz (brutto) keine USt

Kleinunternehmerregelung — Was es wirklich ist

Kleinunternehmerregelung (§6 UStG)

  • Was: Befreiung von der Umsatzsteuer
  • Grenze: €55.000 Umsatz pro Kalenderjahr, brutto — seit 01.01.2025
  • Zwei Jahre zählen: Die Grenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein
  • Toleranz 10 %: Bis €60.500 darfst du im laufenden Jahr weiter ohne USt fakturieren; darüber gilt ab diesem Zeitpunkt USt für alle weiteren Rechnungen
  • Vorteil: Keine USt auf Rechnungen, keine USt-Voranmeldung
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Ist KEIN eigenes Gewerbe: Die Gewerbeanmeldung ist trotzdem nötig
Achtung bei älteren Angaben im Netz Die Grenze wurde mit 1. Jänner 2025 geändert — von €35.000 netto auf €55.000 brutto. Viele Seiten (und ältere Beiträge in Foren) nennen noch die alte Zahl, oft in der umgerechneten Form „€42.000“. Wer danach plant, meldet sich unnötig früh zur Umsatzsteuer an. Für 2026 gilt unverändert €55.000.

Richtige Vorgehensweise

  1. Gewerbe-Finder nutzen — welches Gewerbe brauchst du?
  2. Gewerbe anmelden (kostenlos)
  3. Beim Finanzamt: Kleinunternehmerregelung nutzen, solange der Jahresumsatz unter €55.000 brutto bleibt (kein eigener Antrag nötig — die Befreiung gilt, solange du unter der Grenze bleibst; verzichten kannst du freiwillig)
  4. SVS-Anmeldung (Sozialversicherung der Selbständigen)
Scope-Hinweis GewerbeCheck informiert über die Gewerbeanmeldung (Gewerbeordnung). Steuerliche Fragen (USt, ESt) und Sozialversicherung sind eigenständige Themen. Wir empfehlen dafür die WKO oder einen Steuerberater.

Quellen

Weiterführende Artikel

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Umsatzgrenze und Toleranzregel im August 2026 an USP und WKO geprüft. Steuerliche Informationen können sich ändern — im Zweifel Steuerberater konsultieren. Dies ist keine Steuerberatung.