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GewerbeCheck.at
Reglementiertes Gewerbe

Konditoren

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-04-14 9 von 10 Fragen verifiziert English version

Aus dem Recht

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.40

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung

5 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Ja

kein Bescheid nötig, sobald die Anmeldung vollständig ist

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE C10.72

Herstellung von Dauerbackwaren und Süßwaren

Der Nachweis

Befähigungsprüfung Konditoren. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • Lebensmittelhygiene
  • Backstube-Genehmigung

Profi-Tipps für Konditoren

  1. Instagram als Hauptvertriebskanal — Motivtorten verkaufen sich über Bilder
  2. Online-Vorbestellung für Torten — reduziert Abfall und verbessert Planung
  3. Allergenkennzeichnung auch für To-Go-Produkte — EU-Verordnung beachten
  4. Kaffeemaschine im Laden aufstellen — Kaffee+Torte als Impulskauf steigert Umsatz

Häufige Fragen

Brauche ich eine Prüfung für Konditoren? verifiziert

Ja, Konditoren ist ein reglementiertes Gewerbe. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen Bäcker und Konditor? verifiziert

Bäcker (§94 Z.2) stellen Brot und Gebäck her. Konditoren/Zuckerbäcker (§94 Z.36) stellen Süßwaren, Torten, Pralinen her. Beide sind reglementiert mit eigener Befähigung.

Kann ich nur Torten auf Bestellung machen? verifiziert

Ja, auch Tortenbestellungen fallen unter das Konditoren-Gewerbe. Das Gewerbe umfasst alle Süßwaren: Torten, Pralinen, Lebkuchen, Eiskonfekt. Auch ein Café mit selbst produzierten Torten braucht dieses Gewerbe.

Kann ich als Konditor auch ein Café betreiben?

Für den Verkauf eigener Produkte im Laden reicht das Konditoren-Gewerbe. Für ein vollwertiges Café mit warmen Getränken und Sitzplätzen brauchst du ggf. zusätzlich das Gastgewerbe.

Wie hat sich das Konditorengewerbe durch Social Media verändert? verifiziert

Instagram und TikTok haben die Nachfrage nach aufwändigen Motivtorten, Cake Design und personalisierten Desserts stark gesteigert. Viele Konditoreien nutzen Social Media als Hauptvertriebskanal.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Verkauf von Konditoreiwaren? verifiziert

Allergenkennzeichnung (EU-VO 1169/2011), HACCP-Konzept, Temperaturüberwachung und Rückverfolgbarkeit. Bei Alkohol in Produkten gelten Jugendschutz-Vorschriften je Bundesland.

Welche digitalen Geschäftsmodelle gibt es für Konditoren? verifiziert

Online-Beratung, digitale Produktverkauf, Abo-Modelle, E-Commerce-Integration und Plattform-Präsenz. Die Kombination aus stationärem Geschäft und digitalen Kanälen (hybrid) erhoieht Reichweite und Umsatz erheblich.

Wie finde ich Kunden als Konditoren-Gründer? verifiziert

Empfehlung: Google My Business Profil (kostenlos, lokal sichtbar), Branchenverzeichnisse (WKO Firmen A-Z, Herold), Netzwerk-Events (WKO Gründerevents, BNI), Social Media (branchenabhängig) und Kooperationen mit komplementären Betrieben. Zufriedene Kunden sind die beste Werbung.

Welche typischen Fehler machen Konditoren-Gründer? verifiziert

Die häufigsten Fehler: zu wenig Startkapital-Reserve (mindestens 6 Monate Betriebskosten einplanen), fehlende Marktanalyse, mangelhaftes Marketing (kein Google My Business!), Unterschätzung der Sozialversicherungsbeiträge (SVS) und fehlende schriftliche Verträge mit Kunden.

Welche Netzwerke und Branchenorganisationen sind für Konditoren relevant? verifiziert

WKO-Fachgruppe/Innung (Pflichtmitgliedschaft, Branchenvertretung), BNI und ähnliche Unternehmer-Netzwerke, Innungsmeister-Stammtische, regionale Wirtschaftsforen und Online-Fachgruppen. Networking ist nachweislich der effektivste Kundengewinnungskanal für kleine Betriebe.

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 63

Wiener Kaffeehauskultur (UNESCO-Weltkulturerbe) treibt Nachfrage. Sachertorte, Demel, Gerstner als Vorbilder für Premium-Positionierung.

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft

Kombination Bäckerei-Konditorei in ländlichen Gemeinden üblich. Regionale Spezialitäten als USP.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

Linzer Torte als beruemtestes österreichisches Konditoreiprodukt. WIFI OÖ bietet Meisterprüfungskurse.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Steiermark als wirtschaftsstarke Region. Prüfungsvorbereitung am WIFI Steiermark für Konditoren verfügbar.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Innsbruck und Tourismusregionen als Hauptmärkte. WIFI Tirol bietet Kurse für Konditoren.

Salzburg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Salzburg

Salzburg als Tourismus- und Kulturstadt. WIFI Salzburg für Konditoren-Kurse.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Kärntner Markt für Konditoren. Seentourismus als saisonaler Faktor.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Burgenland: Wachsender Markt im Wiener Umland. Thermenregion als Wirtschaftsfaktor.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Vorarlberg: Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. Energieautonomie-Vorreiter.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-04-14. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.